Dr. Watson – Assistent oder Meister?! Wie künstliche Intelligenz juristische Arbeiten erledigen wird.

Die Digitalisierung entfaltet eine solche Dynamik, dass sie schon jetzt viele Routinejobs in vielen Branchen bedroht. Doch die überwiegende Zahl der Juristen hat den neuen Kollegen »Künstliche Intelligenz« bislang noch nicht besonders ernst genommen. Grund genug, ihn einmal zu besuchen und zu erfahren, wie es um seine Ausbildung steht und wie gut er im juristischen Arbeitsalltag zurechtkommt.

Mit einer Gruppe von Juristen, bunt gemischt aus Anwälten, juristischen Verlegern, Softwareanbietern und Berufsverbandsvertretern besuchten wir, glänzend organisiert von Soldan, unter dem Motto »Legal meets Watson« den neuen allwissenden Kollegen am Zürichsee im »IBM Research Lab« in Rüschlikon.

Manche halten »Watson« für eine Marketingidee des Computerriesen IBM. Das wollten wir nun überprüfen, denn näher als bei unserem Besuch konnten wir ihm kaum kommen.

Die Grundlagen

Stefan Mück ist Watson-Experte bei IBM. Man muss nicht alles begreifen, was er als Fachmann in Fragen der Künstlichen Intelligenz erläutert, aber es klingt überzeugend: Er beschreibt, wie das Programm mühelos enorme Textmengen strukturiert und Informationen ausliest und zwar so gut, dass es bei dem kniffligen US-amerikanischen Quizspiel »Jeopardy!« die besten bis dahin bekannten menschlichen Spieler schlug. Dies sollte nur der spielerische Beginn einer Programmierung sein. Dann setzte man Watson auch auf andere Gebiete an.
Der Erläuterung der Funktionsweise von Watson zu folgen, war atemberaubend und kurzweilig. Watson liest, dokumentiert die Ergebnisse seines Lesepensums in Dateien, gegebenenfalls korrigiert der menschliche Programmierer und »trainiert« dadurch das Programm.

Am Ende seiner Ausführungen hatten wir eine Vorstellung vom Stand der Möglichkeiten, auch wenn sich diese in kürzester Zeit vermutlich deutlich weiter entwickeln werden. Aber doch blieb die ermutigende Erkenntnis: Das Wissen kommt nicht von selbst, der Mensch hilft nach.

IBM-Ingenieur Costas Bekas weitete unseren Blick für die Möglichkeiten von Watson und beschrieb Felder, in denen kognitive Fähigkeiten der Menschen, wie Gedächtnis, Sprache, Wahrnehmung, Problemlösen, geistiger Wille, Aufmerksamkeit als »kognitive Architektur« in Programmen realisiert werden. Hier fühlte ich mich schon fast wie in der Faust’schen Studierstube. Wer ist der arme Tor, der Mensch oder die Maschine?

Doktor Faustus sinniert bei Goethe: »Zwar weiß ich viel, doch möcht‘ ich alles wissen«. Aber käme er noch gegen Watson an?

Ob in der Medizin oder im Dienstleistungssektor, der IBM-Alleswisser stellt Diagnosen und erkennt Trends, weil das Programm es versteht, Daten zu verknüpfen, Muster zu entdecken und Schlüsse zu ziehen.

Die dafür erforderliche Rechenleistung kommt nicht von ungefähr. Das IBM-Labor, bewusst auf solidem Schweizer Fels gebaut, beherbergt einen der wenigen Quantencomputer, der sich längst nicht mehr auf die Verarbeitung von Einsen und Nullen beschränkt, sondern zweidimensional arbeitet und enorm viele Rechenvorgänge verarbeiten kann. Bei diesem Arbeitspensum kommt er ordentlich ins Schwitzen und muss bei einer Temperatur nahe dem absoluten Nullpunkt gekühlt werden. Der Blick auf diesen Superrechner war nur durch ein Sichtfenster möglich und hatte durchaus die Anmutung des Kämmerchen des Supererfinders Daniel Düsentrieb.

Die Praxis

Dirk Hartung ist Legal-Tech-Leiter an der Bucerius Law School. Er bringt Juristen ohne Vorkenntnisse die Funktionsweise von technischen Lösungen im Recht in drei Wochen im Rahmen der Ausbildung bei. Michael Friedmann ist Gründer einer Online-Rechtsberatung. Er sucht nach Lösungen, um die Beratung durch intelligente Programmunterstützung kostengünstiger durchzuführen.

Beide vermittelten uns am Nachmittag praktisch, wie im juristischen Bereich mit dem Kollegen Watson gearbeitet werden kann und moderne Anwendungen aussehen könnten.

Beide brachten nichtstrukturierte Beispieldaten mit und überließen diese uns und unseren Notebooks, damit wir sie für ein Training mit Kollege Watson einsetzen konnten.

Beim Hartung-Projekt sollte das Programm aus Tausenden BGH-Entscheidungen anschließend erfolgreiche und nicht erfolgreiche Revisionen ermitteln.

Bei Friedmann wurde es noch konkreter. Watson sollte uns auf der Grundlage von 180.000 Fragen und Antworten seines Portals »frag-den-Anwalt« eine Rechtsauskunft auf eine beliebige Frage aus dem Familienrecht geben.

Bei beiden Projekten stellten wir Fragen an den künstlichen Kollegen, nachdem er in Windeseile Dokument für Dokument analysiert hatte. Fragen gestellt, Watson übernahm, wir bekamen Antworten – und waren in beiden Fällen durchaus beeindruckt! Juristische Expertise war ja ausreichend vorhanden, um die Qualität der automatischen Antworten zu messen.

Die Diskussion

Es liegt in der Natur der Sache, dass Anwälte, Softwarehersteller, Berufsvertreter und Verleger ganz unterschiedlich auf die enormen technischen Möglichkeiten und Potenziale reagieren. Das Wertvollste an einer solchen »Reise in die Zukunft« ist der Blick auf das Mögliche und der Austausch. Begeisterten Technikern stehen abwägende Juristen mit unterschiedlichen Interessen gegenüber. Intensiv wurde in den Pausen und beim Essen diskutiert und natürlich wurden keine abschließenden Antworten gefunden. Dies ist nur ein Bruchteil dessen, was wir in eineinhalb Tagen, inspiriert durch den Besuch, bewegten und auch im Nachgang auf verschiedenen Kanälen miteinander diskutierten.

  • Überflügeln Maschinen bald die Menschen?
    Im Dienstleistungsbereich – und dort ist der Anwalt ja tätig – verstehen KI-Systeme die Verbraucher besser und können ihm bei Standardfragen schneller weiterhelfen (»Chatbots?!«). Viele Routineaufgaben können von Programmen übernommen werden und werden auch schon durch Online-Rechtshilfe angeboten (»flightright«). Dies gilt auch für Standardkorrespondenz, etwa Anfragen oder Bestätigungen. Doch wo verläuft die Grenze von Assistenz zu individuellem Eingehen auf spezielle Bedürfnisse?
  • Ethische Fragen
    Welche Regeln legt man den Algorithmen zu Grunde? Wo erwartet der Kunde eine Auskunft durch eine Person? Wer bewertet die gefundenen Ergebnisse?
  • Sicherheit der Systeme
    Wo lauern Manipulationen? Wird der Mensch – wie in Chaplins »Modern Times« – ein von selbstlaufenden Maschinen bedrohtes Wesen, das durch deren Mechanismus eingesaugt wird?
  • Welche Erkenntnisquellen liegen zugrunde?
    Speisen sich KI-Systeme irgendwann vornehmlich aus Selbstproduziertem oder kommen neue Erkenntnisse hinzu?
  • Wo verläuft derzeit die Grenze der Möglichkeiten von KI-Systemen?

Aus meiner Sicht als Verleger bleibt: Fachinformation anzubieten, die menschengerecht den Leser durch eine Vielzahl vorhandener Fakten, automatisierter KI-gespeister Vorschläge und intelligenter Sammlungen führt, bleibt ein wichtiger Auftrag an diejenigen, die in der heutigen Internet-Ära Informationen zur Verfügung stellen.

Fachleute, die Strukturen vermitteln, aus dem Übermaß filtern und gewichten und über die Tagesaktualität hinausweisen, wird es in einer sich weiter verändernden Welt, die der Mensch selbst mitgestalten möchte, weiterhin geben müssen.

KI-Systeme bleiben trotz ihres enormen Potenzials das, was Watson bei Sherlock Holmes schon war: Assistenz!

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Auf Legal Tribune Online gibt es unter dem Titel »Recht aus dem Supercomputer«  einen sehr lesenswerten Bericht von Ilona Cosack über diese Legal-Tech-Exkursion zu IBM.

Und Nina Grubbert schreibt auf Soldan #insights unter »Legal meets Watson Tour 2018« ebenfalls über diese hochinteressante Reise in die Zukunft.

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