Ein neuer Markt entsteht Nicht anwaltliche Rechtsdienstleister, eine neue Kundengruppe für Verlage und Handel?

© Nina Herold, Mesched reloaded (2014)

Ein neuer Markt entsteht. Nichtanwaltliche Rechtsdienstleister bedrohen das anwaltliche Beratungsmonopol. Spielen diese Unternehmen für Verlage und Handel überhaupt eine Rolle? Ist ihre Existenz durch den Widerstand der Standesorganisationen bedroht? Oder hilft der Gesetzgeber?

Die alte Welt der Anwälte

Bis vor einigen Jahren gab es im Rechtsstaat überschaubare Wege zum Recht zu kommen. Man ging zum Anwalt.

Aber seit geraumer Zeit ist der festgefügte Markt der Rechtsdienstleistungen vielfältiger geworden und in Bereiche vorgedrungen, die bislang allein Rechtsanwälten vorbehalten waren.

Der prominenteste nichtanwaltliche Rechtsdienstleister – freilich nicht der einzige – ist das Legal Tech-Unternehmen flightright, das Verbrauchern bei der Geltendmachung von Entschädigung für Flugverspätungen und -ausfällen hilft.

Die Durchsetzung solcher Ansprüche ist in der Praxis mühsam, wurde aber von den Legal Techs mit innovativer Software standardisiert. Nur im Erfolgsfall schuldet der Kunde eine Provision.

Weitere Dienstleister haben sich etabliert zum Beispiel im Mietrecht (»Weniger Miete«) oder Versicherungsrecht die bei der Kündigung von Lebensversicherungen helfen.

Durch diese Unternehmen ist ein Markt ist entstanden, der von den Anwälten nicht (mehr) bedient worden ist. flightright und Co ist es gelungen, streitige Verfahren weitestgehend zu automatisieren und kosteneffizient zu bearbeiten.

Die anwaltliche Welt wäre einigermaßen in den Fugen geblieben, wenn es dabei geblieben wäre. Die Legal Tech-Unternehmen begaben sich schließlich auf das Gebiet der Prozessverfahren und übernahmen für eine Vielzahl von Personen erhebliche Schadensersatzansprüche z.B. gegen Automobilhersteller (»Schummeldiesel«), kümmerten sich um die Profiprozessfinanzierung und gaben die Fälle an spezialisierte Anwaltskanzleien weiter. Auch hier speist sich das Geschäftsmodell aus den erheblichen Synergie- und Effizienzvorteilen.

Damit drangen sie in lukrative Kernmärkte der Anwälte und berühren das anwaltliche Beratungsmonopol. Das regte den Widerstand der anwaltlichen Interessensorganisationen.

Aus Sicht der Verlage und des Handels stellt sich die Frage: Haben diese nicht anwaltlichen Rechtsdienstleister Zukunft und wenn ja, wächst mit ihnen eine verlässliche neue Kundengruppe heran?

Die neue Welt, in der Recht zur Dienstleitung wird

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es im Rechtsschutzsystem offenbar eine Lücke gibt und sich viele kleinteilige Verbraucheransprüche (Reisekostenerstattungen, Kündigungen) im traditionellen Rechtssystem nicht mehr angemessen zeitgemäß und kostengünstig durchsetzen lassen. Bei Großschäden, wie etwa manipulierten Kraftfahrzeugen ist die klassische traditionelle streitige Auseinandersetzung mit einem hohen Risiko für den Einzelnen verbunden, was letztlich zum Ausschluss vieler Klagen führt, zu Lasten der Verbraucher, zur Freude der Unternehmen.

Die Standesvertretungen der Anwälte betrachten die neuen Rechtsdienstleistungsunternehmen und ihre Angebote als illegale Konkurrenz, weil es unterhalb der Anwaltschaft keine Rechtsberatung geben dürfe.

Der Gesetzgeber hat zum Glück die Perspektive der Verbraucher eingenommen und will den aus der Balance geraten Rechtsdienstleistungsmarkt wieder ins Lot bringen, auch wenn dies mit Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht verbunden ist. Selbst wenn die Änderung in dieser Legislaturperiode nicht Wirklichkeit werden, kann man erwarten, dass sich der Rechtsdienstleistungsmarkt erheblich erweitern wird und sich nichtanwaltliche Anbieter etablieren werden. Das ist zunächst einmal gut für Verlage und den Handel.

Neue Mitspieler im Markt der Rechtsberatung und neue Fachinformationsangebote
Das Geschäftsmodell der Rechtsdienstleister lässt nicht erwarten, dass alle anwaltlichen Beratungsfelder bedroht werden. Es wird weiterhin viele Einzelfälle geben, in denen sich Sachverhalte nicht standardisieren lassen und eine persönliche Beratung erforderlich sein wird. Das klassische Fachpublikum wird für Verlage und Buchhandel erhalten bleiben.

Der Gesetzgeber wird einen rechtssicheren Rahmen für nicht anwaltliche Dienstleister schaffen, für die Fachinformationsangebote entstehen werden. Verlage werden ihre Werke so anbieten können, dass diese in Legal Tech-Programme über definierte Schnittstellen einfließen können.

Der Handel wird seine vielfältigen Fachkunden über alle denkbaren Angebotsformen informieren und Lösungen anbieten müssen.

Und es wird auch Folgeentwicklungen geben: Auch Fachleser schätzen den Komfort des einfachen Zugangs zum Recht. Das zeigt sich in nachgefragten Zusatzangeboten etwa Vertragsmusterbücher, in denen sich Verträge mithilfe von intelligenten Eingabemasken rechtssicher gestalten lassen. Und ich bin sicher, die neuen Kundengruppen werden Verlage und Handel zu neuen Angeboten herausfordern.

 

Jenseits von Corona Wie könnte die Welt der Verlage, der Buchkultur und unsere Gesellschaft jenseits von Corona aussehen?

Nina Herold, Der Leser (2018)
Nina Herold, Der Leser (2018)

Eines ist in der Pandemie deutlich geworden. Sie hat die Gesellschaft und
unser Arbeitsleben digitaler gemacht.

Wir haben aber auch erlebt, dass sich nicht alles, was uns lebens- und
liebenswert erscheint, digitalisieren lässt.

Wie könnte die Welt der (Fach-) Verlage, der Buchkultur und unsere
Gesellschaft nach unseren heutigen Erfahrungen jenseits von Corona
aussehen, fragt sich Markus J. Sauerwald, Verlagsleiter des RWS Verlags?

Corona macht digital

Als viele Menschen Mitte März 2020 sich in Heimbüros wiederfinden, als wir
erfahren, welche Läden als systemrelevant gelten (Buchhandlungen gehören
bei der ersten Massenquarantäne nicht dazu), beginnt unser Leben digitaler
zu werden.

Wir erleben, den intensiv werdenden unmittelbaren Kontakt zu unseren
Kunden. Sie sind von ihrer gewohnten Informationsinfrastruktur
abgeschnitten. Sie rufen uns an, fragen nach digitalen Ausgaben ihrer Bücher
und schließen deutlich häufiger als zuvor reine Online-Abos unserer
Zeitschriften ab. Sie wünschen sich unsere Fachveranstaltungen, die in
Präsenz nicht mehr stattfinden, im Netz. Universitäten, Gerichte,
Anwaltskanzleien und Behörden verstärken die digitalen Zugänge zu
Datenbanken oder entdecken, dass sie diese nun benötigen.

Der »Corona-Sommer« verändert daran wenig, denn die Pandemie bleibt
gegenwärtig und eine Rückkehr zum normalen Arbeitsleben bleibt für viele
aus. Als sich im Herbst 2020 die Lage wieder verschlechtert, sind viele
unserer Kunden, der Buchhandel und die Verlage, in der neuen Welt
angekommen. Digitale Informationsangebote und Webinare werden offensiv
vermarktet und auch im Buchhandel werden Datenbanken häufiger verkauft.

Die Grenzen der digitalen Welt

Doch in der gelungenen online übertragenen Fachveranstaltung, bei der
unsere Experten auch im Videovortrag zum Fachbuch greifen, um eine aus
dem virtuellen Teilnehmerkreis gestellte Frage zu untermauern, wird deutlich,
was uns »das neue Normal« unter Corona genommen hat. Wir sehnen uns
nach Inszenierung und Begegnung und spüren, was uns im Digitalen fehlt:
Atmosphäre, Authentizität, Aura.

In kontaktbeschränkten Zeiten gibt es wenig Alternativen zum Virtuellen. Wir
arrangieren uns. Atmosphäre vermitteln wir in unserer Kundenansprache per
Mail und Anzeige. Wir verbinden sie mit dem Wunsch, die Haptik des
Buches, das Renommee unserer Autoren oder die Präsenz unserer
Referenten lebendig zu halten. Wir zeigen unseren Kunden authentisch, dass
es uns mit unserem Selbstverständnis, qualitativ hochwertige
Fachinformationen in zeitgemäßer Form anzubieten, auch jetzt sehr ernst ist.
Wir machen deutlich, dass wir die Bedingungen der Pandemie kennen und
bieten pragmatische und situationsgerechte Lösungen.

Unsere Hotline gleicht aus, was sich nicht antizipieren lässt: Postsendungen
an verwaiste Büros, Firewalls oder verlegte Logins. Wir streben an, dass auch in unserer digitalen Ansprache deutlich wird, dass wir für unsere Leser und Buchhändler auch in der veränderten Arbeitswelt da sind.

Der Wunsch nach der analogen Welt bleibt. Das spiegeln uns die zahlreichen Anrufe und
Mails, die uns erreichen. »Können wir die Zeitschrift, die wir online abonniert
haben, auch in Papier nachbeziehen, informieren Sie uns, wenn die
Veranstaltung aus dem Netz wieder in Präsenz angeboten wird?…«

Was jenseits von Corona wichtig bleibt

Unsere Erlebnisse und Erfahrungen sagen viel darüber, was wir von der »Zeit
nach Corona« erwarten. Der Wunsch nach Begegnung und Austausch unserer Kunden ist lebendig. Die Buchvorstellung solle bald mit der Aussicht verbunden sein, dass sie
wieder vor Ort stattfinden kann, vielleicht erweitert um online teilnehmende
Zuhörer. Die vom Verlag kuratierten Inhalte sollen auch in der
Digitalökonomie geschützt bleiben und nicht zu kostenfrei verbreitbaren
Informationsbits werden.

In der Pandemie ist unser wichtigster Aufenthaltsort, das eigene Heim – der
»erste Ort« – oft mit dem »zweiten Ort«, der Arbeitsstätte,
verschmolzen. Wir wissen, dass der »dritte Ort« Begegnungsräume sind, in
denen sich Menschen versammeln, aufhalten, Gemeinschaft erleben und
Öffentlichkeit hergestellt wird. Diese »dritte Orte« sind in einer globalen,
vernetzten Welt wichtig und identitätsstiftend. Atmosphäre, Authentizität und
Aura gibt es vor allem hier.

Mein Wunsch ist, dass wir unsere Städte, Schulen, Universitäten, Theater,
Museen, Buchhandlungen etc. wieder zu solchen Lebensräumen der
Begegnung und des Austausches werden lassen. Sie können von den
Errungenschaften der Pandemie profitieren: Menschen, die sich in den
digitalen Arbeitsformen in einer zeitgemäßen Infrastruktur vor Ort bewegen
und ihren Wunsch, die Welt auch wieder mit Händen greifen und begreifen,
erfüllen können, das Beste aus beiden Welten in unserer Welt.

Kein & Aber Tower auf der Buchmesse 2017

 

Mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift Buchmarkt, in deren Heft 11/2020 der Beitrag erschienen ist.

Sonntagsgespräch mit BuchMarkt „Mit Qualität, den besten Köpfen und Reichweite“

Im RWS Verlag geht nun ganz frisch die neue Fachzeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz, kurz ZRI, an den Start. Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Restrukturierungsberater, Steuerberater,Wirtschaftsprüfer und Richter sollen hier die Informationen zum Thema finden, die sie für die tägliche Praxis benötigen. Wir sprachen mit Verlagsleiter Markus Sauerwald über die Publikations-Gründe, Motivationen und Ziele und darüber, worauf der Verlag jetzt vor allem setzt, nachdem die renommierte RWS-Zeitschrift ZIP gerade zu Otto Schmidt wechselte:

BuchMarkt: Im Januar startet RWS mit einer neuen Fachzeitschrift, der Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz, kurz ZRI. Gab es im gut besetzten Rechtsmarkt noch eine Informationslücke?

Markus Sauerwald (lacht): Irgendeine Lücke entsteht ja immer. Das Recht ist im Fluss. Aber bei uns kam dazu, dass sich die Gesellschafter von RWS getrennt haben und sich darauf geeinigt haben, dass der ausscheidende Mitgesellschafter die Zeitschrift ZIP übernimmt und in sein Programm eingliedert.

Wir mussten für unsere Leser ein neues Format schaffen, um aktuelle Informationen zu unseren Kernthemen Restrukturierung und Insolvenz anzubieten.

Aber die werden doch sicher weiter in ihrer ehemaligen Zeitschrift ZIP behandelt?

Ja, das mag sein, aber wir wollen das in der Breite und Tiefe und mit den Experten, zu denen wir als spezialisierter Verlag den Zugang haben, wie gewohnt fortführen.

Wie erreicht man aus dem Nichts wieder ein Publikum, das Sie gerade erst verloren haben?

Qualität, die besten Köpfe, Reichweite.

Zur Qualität: Wir verstehen es sehr gut, eine Fachzeitschrift modern und aktuell zu produzieren. Wir haben ein modernes Redaktionssystem, das uns von überall erlaubt, unsere Zeitschriften zusammenzustellen und für die Produktion freizugeben. Wir haben kurze Produktionswege und können sehr schnell auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Das war schon immer der Vorteil eines kleinen Hauses.

Viele führende Köpfe sind uns als Experten über unsere Fachseminare und als Buch- und Zeitschriftenautoren eng verbunden. Sie schätzen, dass ihre Manuskripte redigiert und kritisch gegengelesen werden und wir ihnen ein modernes Forum bieten können.

Die größte Herausforderung ist es, die bisherige Reichweite zu erzielen. Der Erfolg einer Zeitschrift heute richtet sich aber nicht allein nach der Zahl der verkauften Abos der gedruckten Ausgabe. Wir setzen darauf, dass sich die Zeitschrift auch in den einschlägigen Online-Portalen durchsetzen wird.

Plant man eine Zeitschrift gänzlich anders im digitalen Zeitalter?

Wenn dies eine Anspielung auf veränderte Lebensformen ist, die sich zwangsläufig aus unserem digitalen Lebensstil ergeben, dann muss man die neuen Möglichkeiten in einer Zeitschrift gleich mitberücksichtigen. Wir waren etwas überrascht, dass unsere Kernzielgruppe in Bezug auf Darstellungsformen noch immer sehr konservativ denkt.  Bei Gliederung und Layout gab es bestimmte Vorlieben. Aber hinsichtlich der elektronischen Weiterverarbeitung wird natürlich alles von uns abverlangt. Im Kern steht hinter einer klassisch erscheinenden Fachzeitschrift ein elektronisch betrachtet komplexes Produkt. Die Zeitschrift enthält Schnittstellen zu vorhandenen oder noch entstehenden Legal Tech-Anwendungen.

Was bedeutet das konkret?

Legal-Tech-Programme erledigen juristische Routineaufgaben. Aber wenn Sie dazulernen wollen, benötigen Sie zusätzliche Informationen. Und die können eben zukünftig auch aus einer modern programmierten Zeitschrift in die Programme hineinlaufen.

Lösen Sie damit nicht die Informationsformate auf und verliert die Zeitschrift ihre Identität?

Dass wichtige Inhalte auf elektronischem Weg in Programme gelangen, ersetzt nicht die Lektüre durch den Leser. Der Mensch ist der künstlichen Intelligenz überlegen, weil er aus dem Schatz seines Wissens Neues schöpfen kann. Die Fachlektüre als Erkenntnisquelle gehört dazu. Die modernen Leser werden es hingegen schätzen, wenn ihr elektronisches Handwerkzeug aktuelle Aufsätze „kennt“ und verarbeiten kann.

Und wie sieht Ihr Traum vom Glück für die neue Zeitschrift aus?

Wir haben die ZRI inhaltlich so flexibel konzipiert, dass sie sich an wandelnde Mediennutzung in jeder Hinsicht anpassen kann, die ZRI aber ihrem Grundmotto treu bleiben kann: Von Experten für Experten!

Die Fragen stellte Franziska Altepost

Das Rückgrat eines Fachverlags Fachzeitschriften bei RWS

Teil 3 der Beitragsreihe „Was macht eigentlich ein (Fach)Verlag?“

In der Beitragsreihe „Was macht eigentlich ein (Fach)Verlag?“ geht es in diesem Text um die Fachzeitschriften, die im RWS Verlag erscheinen. Ein Zeitschriftenprogramm ist der direkte Draht eines Verlags in die Fachwelt, egal, ob als Sender oder als Empfänger. Aktuelle Entwicklungen oder Diskussionen werden aufgenommen, durch Aufsätze und Beiträge weitergeführt – oder manchmal sogar erst angestoßen. Daraus können im Idealfall andere Verlagsprodukte entstehen, seien es Bücher oder Seminare.

Im RWS Verlag erscheinen sechs Zeitschriften. Die ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, die EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, die ZVI – Zeitschrift für Verbraucher und Privat-Insolvenzrecht, die ZfIR – Zeitschrift für Immobilienrecht, die ZBB – Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft sowie die ZWeR – Zeitschrift für Wettbewerbsrecht.

Die ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

Die wöchentlich erscheinende ZIP ist dabei das Flaggschiff des Verlagsprogramms und mit der inhaltlichen Mischung aus Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht eine der marktführenden wirtschaftsrechtlichen Zeitschriften in Deutschland.

Im Zentrum der redaktionellen Arbeit der Chefredakteurin Dr. Christina Paffenholz und ihrem Team steht die Themenfindung. Aufgrund des Bekanntheitsgrades der ZIP geht es nur in einzelnen Fällen darum, potentielle Autoren anzusprechen – z.B. wenn ein ganz bestimmter Fachmensch sich zu einem aktuellen Thema äußern soll. Vielmehr müssen die eingehenden Beiträge gesichtet und für eine ausgewogene thematische Gestaltung gesorgt werden, damit keines der drei zentralen Rechtsgebiete zu kurz kommt. Dies ist natürlich abhängig von der Aktivität des Gesetzgebers und der Entwicklung der Rechtsprechung, so dass wie bei einer permanenten Wellenbewegung der Schwerpunkt stets auf einem anderen der Rechtsgebiete liegt.

Da das Wirtschaftsrecht in all seinen Facetten juristisch sehr durchdrungen ist, gibt es einen ständigen Bedarf an aktuellen Fachinformationen. Und die 1980 gegründete ZIP begleitet die Entwicklungen seit fast vierzig Jahren intensiv auf höchstem fachlichen Niveau.

Redaktionelle Arbeitsabläufe

Zu Beginn jeder Ausgabe steht das Sammeln der Beiträge. Der ZIP kommt dabei ein großes Netzwerk zugute, durch das die Zeitschrift mit allen maßgeblichen Experten aus Praxis und Wissenschaft der jeweiligen Rechtsgebiete verbunden ist.

Die angenommenen Beiträge und Aufsätze werden danach redaktionell bearbeitet, in die richtige Form gebracht und als Druckfahnen im PDF-Format aufbereitet. Es folgt der erste Korrekturlauf seitens der Redaktion sowie die Autorenkorrektur. Danach gehen die Texte in den Satz. Aufgrund der wöchentlichen Erscheinungsweise ist dabei das Zeitfenster knapp bemessen.

Gleichzeitig wird der Rechtsprechungsteil hinzugefügt, denn die Darstellung der aktuellen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein weiterer Schwerpunkt der ZIP – und macht sie zu einem wichtigen Informationsmedium, in dem die Rechtsentwicklung dokumentiert wird.

Aus beiden Teilen erzeugt der Satzbetrieb die Gesamt-Druckdaten, die einen zweiten Korrekturlauf durchlaufen, in dem eventuelle Rechtschreibfehler oder fehlerhafte Umbrüche eliminiert werden können. Zudem ist dies die letzte Möglichkeit, um ggf. Inhalte auszutauschen – etwa wenn im letzten Moment eine sehr wichtige, gerade ergangene Entscheidung mit in das Heft genommen werden soll.

Dann wird das Heft gedruckt und ausgeliefert. Gleichzeitig werden die SGML-Daten in ZIP-online eingespielt und an die Datenbanken beck-online, juris und Owlit übertragen, in denen die ZIP enthalten ist.

Warum ist eine Fachzeitschrift wichtig für die tägliche Arbeit ihrer Leser?

Die Stärke der ZIP ist – neben der hohen Aktualiät durch die wöchentliche Erscheinungsweise – die Mischung aus Aufsätzen zu rechtlichen Problemen und Auswertung der Rechtsprechung. Die Redaktion beobachtet ständig das rechtliche Umfeld und sorgt durch Auswahl und Ansprache dafür, dass sich genau die passenden Fachleute zu bestimmten Themen äußern. Bei neuen Richtlinien etwa soll möglichst ein Angehöriger der ausarbeitenden Fachgruppen für einen Text in der ZIP gewonnen werden – was durch die bereits angesprochene Vernetzung i.d.R. problemlos möglich ist. Damit bleiben die Nutzer und Leser immer am Puls der Weiterentwicklung des Rechts. Gleichzeitig sind ein großer Anteil der ZIP-Autoren Anwälte, die Praxisprobleme ausloten und darüber schreiben. Das bekannte „von Praktikern für Praktiker“ bekommt dadurch eine neue Tiefenschärfe.

Auch für den Gesetzgeber sind solche Texte ein wichtiges Feedback für eventuelle Nachbesserungen, denn dadurch kann die Anwendung von Gesetzen im Blick behalten werden.

Fachzeitschriften als Rückgrat des Verlagsprogramms

Fachzeitschriften bündeln das Wissen aus der Praxis und der Wissenschaft. Sie verknüpfen beides miteinander und tragen somit zur ständigen Weiterentwicklung der von ihnen bearbeiteten Rechtsgebiete bei. Gleichzeitig sind sie – wie wir gesehen haben – wichtige Informationsquellen für ihre Leser. Sie sichten und sortieren, regen Diskussionen an und geben Anregungen für die tägliche Arbeit. Dabei ist es egal, in welcher Form sie gelesen werden, denn in juristischen Datenbanken sind Fachzeitschriften der permanente Input-Bringer. Für Verlage sind sie der direkte Kontakt mit der Zielgruppe, sie dienen der Themenfindung für neue Produkte und sind – auch das ist eine wichtige Funktion – als Werbeträger tief in den Markt hinein für einen Fachinformationsdienstleister unverzichtbar.

Und wie bei allen Verlagsprodukten steht am Anfang ein Autor. Ein Text. Und eine Redaktion, die diesen Text so aufbereitet, dass er möglichst vielen in diesem Rechtsgebiet Tätigen zugute kommt.

Hier geht es zu Teil 1 der Beitragsreihe der Beitragsreihe „Was macht eigentlich ein (Fach)Verlag?“:
Programmplanung bei RWS
– Wie Fachliteratur entsteht und in welchen Formen sie heute angeboten wird.

Hier geht es zu Teil 2 der Beitragsreihe der Beitragsreihe „Was macht eigentlich ein (Fach)Verlag?“:
Das Seminargeschäft des RWS Verlags
Fachseminare als wichtiges Standbein des Verlagsprogramms

Alle Fotos: (c) Guido Schiefer

Buchhändler, Legal Tech und Kölner Südstadt Der RWS-Buchhändlertreff 2019

Fast auf den Tag genau gibt es den RWS Blog jetzt seit drei Jahren – und zum dritten Mal berichten wir über unseren RWS-Buchhändlertreff, der 2019 zum zwölften Mal stattfand. Zwanzig Fachbuchhändlerinnen und Fachbuchhändler aus ganz Deutschland waren unserer Einladung gefolgt und zu einem Erfahrungsaustausch nach Köln gekommen.

Nach einem Empfang und der Begrüßung startete der Buchhändlertreff wie immer mit einem Fachvortrag. Wir konnten dieses Mal Herrn Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler gewinnen, Gründungpartner der Kanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij. Er sollte über die die Arbeitsweise einer modern ausgerichteten Anwaltskanzlei sprechen – und präsentierte uns ein wahres Feuerwerk an anwaltlichen Vermarktungsideen. Wir lernten die Tätigkeit einen Anwalts aus einer vollkommen neuen Perspektive kennen. → weiterlesen

Anwälte und Automatisierung Ein Gastbeitrag von Markus Hartung

Bild: (c) Fotolia

Der RWS Verlag ist einer der Medienpartner der Legal Transformation Days 2019. Im Zuge der Medienpartnerschaft wurde uns der folgende Text von Markus Hartung – einer der Referenten der #ltd19 – von der Handelsblatt Fachmedien GmbH freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Um es gleich zu sagen: Eine Liebesbeziehung ist das nicht zwischen den Anwälten und der Automatisierung. Automatisierung ist jetzt hier mal ein anderer Begriff als dauernd Legal Tech, das kann man ja kaum noch hören. Beide Begriffe stehen gleichsam für eine Standardisierung juristischer Arbeitsschritte mittels Technologie. Aber egal, wie man es nun nennt: Ein erschreckend großer Teil der (deutschen) Anwaltschaft ist der Meinung, die Digitalisierung sei nicht gut für die Profession, sondern nur gut für die nichtanwaltliche Konkurrenz. Trotz eines gewissen Hypes gibt es immer noch unglaublich viel Skepsis, Zurückhaltung, bis zur offenen Ablehnung. Die Devise scheint zu lauten: „Lieber so weitermachen wie bisher“.

Das ist alles nicht mehr zu verstehen. Tatsächlich liegt in der Automatisierung die Zukunft nicht nur der Anwaltschaft, sondern der Rechtsberatung, und nur wenn sich die Anwaltschaft dies zu Herzen nimmt, hat sie überhaupt noch eine Zukunft als ernstzunehmende beratende Profession. Das klingt scheinbar widersprüchlich? Ja, aber nur scheinbar: → weiterlesen

Auf Legal-Tech-Tour in Moskau Russische Erkundungen - Ein Reisetagebuch

Bereits zum vierten Mal bieten der Anwaltsdienstleister Soldan und Wolters Kluwer eine Reise in die Zukunft der juristischen Berufe an. Die Teilnehmer lernen die neuesten Entwicklungen im Bereich von Legal Tech kennen und erhalten einen Eindruck von den Möglichkeiten, die auf uns zukommen werden. Eine Reise führte nach Stanford und ins Silicon Valley, die anderen nach nach Zürich zu IBM Watson und in die Berliner Legal-Tech-Szene.

Dieses Jahr ist Moskau an der Reihe, denn in den dortigen Technologiezentren wird kräftig an der juristischen Zukunft geforscht – oftmals etwas unbeachtet von unserer westlich geprägten Wahrnehmung. Wie die letzten Male ist auch bei dieser mehrtägigen Reise wieder Rechtsanwalt Markus J. Sauerwald dabei, der bei RWS die Verlagsleitung innehat.

Auf dem Programm steht u.a. ein Besuch im „Skolkovo Innovation Center“, dem Silicon Valley Russlands. Zahlreiche interessante Start-Ups sind hier zu finden, darunter auch Unternehmen der sich dynamisch entwickelnden russischen Legal Tech Szene. Spannend wird ebenfalls der Besuch der Konferenz „Moskau Legal Tech“, bei der Start-Ups, Verlage und Software-Unternehmen ihre Ideen zur Digitalisierung des Rechtsberatungsmarktes präsentieren werden. → weiterlesen

Das Seminargeschäft des RWS Verlags Fachseminare als wichtiges Standbein des Verlagsprogramms

Teil 2  der Beitragsreihe „Was macht eigentlich ein (Fach)Verlag?“

In der Beitragsreihe „Was macht eigentlich ein (Fach)Verlag?“ geht es nun um das Seminargeschäft des RWS Verlags. Denn wie bei den meisten Fachverlagen gehört auch bei RWS die Planung und Durchführung von Seminaren zum Geschäftsmodell. Bei RWS sogar noch etwas mehr als bei anderen, da dieser Verlag ursprünglich aus dem Seminargeschäft entstanden ist. Verlagsgründer RA Dr. Bruno M. Kübler hatte in den Siebzigerjahren begonnen, Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte anzubieten. Die als Begleitmaterial ausgegebenen Skripte erfreuten sich einer so großen Beliebtheit, dass daraus 1977 der RWS Verlag entstand – und die RWS-Skriptenreihe mittlerweile fast bei Band 400 angekommen ist. Aus diesem Grund sind die RWS-Seminare bis heute nicht nur ein Zusatzangebot zur Vermittlung von Fachinformationen, sondern gehören zum Kerngeschäft des Verlags. → weiterlesen

Programmplanung bei RWS Wie Fachliteratur entsteht und in welchen Formen sie heute angeboten wird

Teil 1  der Beitragsreihe „Was macht eigentlich ein (Fach)Verlag?“

Seit 1977 bietet der RWS Verlag juristische Fachinformationen an und hat sich von Beginn an auf die Bereiche des Insolvenzrechts, des Gesellschaftsrechts, des Kapitalmarktrechts und des Bankrechts spezialisiert. Angefangen hat alles mit der Idee, Fachseminare für Anwälte zu konzipieren. Schnell entwickelte sich darüber hinaus eine Nachfrage nach den für die Seminare konzipierten Begleitheften und die daraus entstandene RWS-Skriptenreihe war der Startschuss für die Verlagsgründung. → weiterlesen

Was macht eigentlich ein (Fach)Verlag? Start einer Beitragsreihe im RWS Blog

Was macht ein Verlag?
Foto: (c) Guido Schiefer

In den letzten Jahren sind Verlage zunehmend unter Druck geraten. Durch das VG-Wort-Urteil oder das geänderte Urheberrechtsgesetz wurden sie in der öffentlichen Wahrnehmung mehr und mehr in die Rolle der Verwerter gedrängt – was vielleicht auch mit der Unkenntnis über die Tätigkeiten zu tun hat, die zu den Aufgaben eines Verlags gehören.

Verlage sind eben nicht einfach nur „Verwerter“ von Inhalten. Sie sind Partner der Autoren. Wer einmal erlebt hat, wie ein Manuskript in einem Verlag eingegangen und was am Ende daraus geworden ist, wird verstehen, was damit gemeint ist. Natürlich liegt die geistige Urheberschaft alleinig beim Autor, aber um aus einem Text ein Buch entstehen zu lassen, dieses zu lektorieren und zu redigieren, es zu bewerben und zu verkaufen, den Autor bekannt zu machen, ihn aufzubauen – an diesem Prozess sind keine „Verwerter“ beteiligt, sondern engagierte Menschen in Verlagen. Und nur diese Zusammenarbeit macht einen Text zu einem Buch. Das wirtschaftliche Risiko trägt dabei alleinig der Verlag, denn „verlegen“ kommt von „vorlegen“. → weiterlesen

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