Fragen der Zeit Urheberrecht, Open Access und Automatisierung in Anwaltskanzleien

Bild: Photographierer.de

Das Verlagsgeschäft insbesondere von Fachverlagen steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Die Reform des Urheberrechts, Open-Access-Publikationen und – im Fall der juristischen Fachinformationen – die Automatisierung in Anwaltskanzleien stellen große Herausforderungen für die Zukunft dar. Quasi als Zwischenstand möchte ich zu diesen Themen ein paar Worte äußern.

Reform des Urheberrechts

Die Zielrichtung ist klar: Texte, die der Fortbildung und der Wissenschaft dienen, sollen frei zugänglich sein. Dem steht das Urheberrecht entgegen, das in einem Spannungsverhältnis zum öffentlichen Bildungsauftrag steht: Zwar soll die Verfügbarkeit geschützter Werke im Unterricht erhöht werden und Wissensmonopole verhindern, andererseits muss es jedoch die legitimen Verwertungsinteressen von Autoren und Verlagen schützen. Das neue Urheberrecht stützt sich im Wesentlichen auf ein mehr als umstrittenes Gutachten des Wettbewerbsökonomen Justus Haucap, das vom Bundesministerium für Forschung und Bildung in Auftrag gegeben wurde – und das schon im Vorfeld deutlich machte, in welche Richtung gedacht wird: Es geht um die faktische Abschaffung des Urheberrechts und eine ungehinderte Verbreitung von Information. Damit wären viele Angebote von Fachverlagen, insbesondere Lehrbücher, nicht mehr profitabel. Die derzeit verfolgten Überlegungen missachten die Leistung der (Fach-) Verlage und heben Schattenbibliotheken wie »Sci-Hub« mit dem Zugriff auf Millionen urheberrechtlich geschützter Publikationen auf die Ebene kuratierter Verlagsangebote.

Open Access als Geschäftsmodell?

Wenn gewürdigt wird, dass der Zugriff auf zurückliegende Veröffentlichungen ein Wert an sich darstellt, den sich Verlage und Medienhäuser über Jahrzehnte aufgebaut haben, kann man diese gegen ein angemessenes Entgelt, das dieser unternehmerischen Leistung Rechnung trägt, auch dem Publikum anbieten. Dies mit wissenschaftlichem Interesse begründet kostenfrei zu fordern, verkennt die verlegerische Leistung. Angeregte oder in Auftrag gegebene Darstellungen zur Lösung von Fragen der Zeit sind verlegerische Leistungen, die honoriert werden müssen. Die Formen der Verbreitung von Fachinformationen mag sich weiter ändern, die dahinter stehenden notwendigen Überlegungen, die Auswahl der Autoren und des Materials lassen sich (bislang) noch nicht von künstlicher Intelligenz ersetzen.

Automatisierung und Outsourcing in Anwaltskanzleien

Die Komplexität anwaltlichen Beratens führt zu vollkommen neuen Organisationsformen in Großkanzleien. Neben den Rechtsspezialisten werden Experten, die sich auch mit technischen Zusammenhängen auskennen und einen rechtlichen Hintergrund haben, eine immer größere Rolle spielen. Umfangreiche Mandate zu managen, die Innen- und Außenkommunikation zu bewältigen oder betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erfordern Fähigkeiten, die üblicherweise in der klassischen juristischen Ausbildung nicht vermittelt werden. Zu diesen Gebieten wird es Verlagsangebote geben, die verschiedene Disziplinen zusammenfassen und auch geänderten Abläufen in der Beratungspraxis Rechnung tragen. Erfolgreich werden hier auch kleinere Verlage sein, die bereit sind mit neuen Konzepten das etablierte Verlagsportfolio um neue Formate zu ergänzen.

Fazit: Lotse im Datenstrom zu sein und zu bleiben, ist eine spannende Aufgabe.

1 Kommentar

  1. Das ist ja meine Rede. Es existieren verschiedene Szenarien, die alle mit Eingriffen, aber nicht notwendig mit Verletzungen von Verwertungrechten erbenden sind. Und diese Sachverhalte sind sehr genau von einander zu trennen. Dabei isoliert der digitale Eandel eine ganz entscheidende Rolle., die man berücksichtigten muss und nicht verschweigen darf. Auch andere Branchen, die die Rnzeicklungen entweder verschlafen oder konzeptionell falsch angegangen haben, stehen vor schweren Zeiten. Aber auch in Kanzleien wird der wichtige persönliche Kontakt nicht durch Maschinen ersetzt werden können.

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